Der Naturpark Fläming/ Sachsen-Anhalt umfasst den Fläming zwischen Elbe und der Landesgrenze zu Brandenburg
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Was ist ein Naturpark
Veranstaltungsvorschau
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Abend ward, bald kommt die Nacht
Freitag, 18.05.2012 ab 17:00 Uhr Begleitete Pilgertour von Dessau nach Wörlitz Kos
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10. Stationärmotorentreffen in Hundeluft auf dem Gelände der Alten Burg
Samstag, 19.05.2012 ab 10:00 Uhr Stationärmotoren sind Motoren, die zum Antrieb von
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Reguläre Öffnung des Zerbster Schlosses
Sonntag, 20.05.2012 ab 10:00 Uhr Das Erdgeschoss mit Großfotos, die Eingangshalle u
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Monatsausklang am Lutherweg - WARU- Didgeridoo- World-Music
Sonntag, 20.05.2012 ab 17:00 Uhr Monatsausklang - möchte Ihnen die Gelegenheit gebe
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Gem. § 27 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Stand 28.7.2011 werden die Naturparke wie folgt bestimmt:
(1) Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die
- großräumig sind,
- überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
- sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
- nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung vorgesehen sind,
- der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und
- besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.
(2) Naturparke sollen entsprechend ihren in Absatz 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.


